am 01.März ist das Maserschutzgesetz in Kraft getreten. Durch Änderungen und Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen Mitarbeiter die in bestimmten Einrichtungen arbeiten, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität gegen Masern nachweisen.
Das Masernschutzgesetz betrifft auch die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks, da nicht nur die Personen, die in diesen „Einrichtungen" untergebracht oder betreut werden, diesen Impfschutz nachweisen müssen, sondern auch alle Personen, die in diesen Einrichtungen „tätig“ sind.