Wir verweisen auf die Stellungnahme der Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Baden-Württemberg, der wir uns anschließen:
„Die Vorwürfe der IG BAU sind haltlos. Tatsache ist, dass die Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk durch weiterhin bestehende Lohntarifverträge bis Ende 2020 gesichert sind und diese Löhne nicht sinken, vielmehr weiterhin steigen. Bis Ende 2020 wird sich der allgemeinverbindliche Branchemindestlohn bundesweit auf 10,80 €, das sind 15 % über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, steigern!
Aufgrund der stundenbezogenen Vergütungsstruktur im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es bisher und dies in Übereinstimmung mit der bisherigen Tarifpolitik der IG BAU kein 13. Monatsgehalt. Änderungen in der Lohnstruktur, wozu ein 13. Monatsgehalt gehören würde, müssen über den Lohntarifvertrag verhandelt werden. Über ein 13. Monatsgehalt kann indessen erst im Rahmen der Lohntarifverhandlungen im kommenden Jahr gesprochen werden. Bis Ende 2020 hat die Branche einen laufenden Lohntarifvertrag mit Lohnsteigerungen von fast 20 % (2018 – Ende 2020 in Ost-Deutschland), um eine Gleichstellung bei den Löhnen im gesamten Bundesgebiet zu erreichen.
Eine tarifrechtlich offene Situation besteht lediglich im Hinblick auf den Rahmentarifvertrag. In ihm werden die Rahmenbedingungen der Beschäftigungsverhältnisse und nicht der Lohn, d.h. auch nicht ein eventuelles 13. Monatsgehalt, geregelt. Derzeit wird der Rahmentarifvertrag aufgrund eines für Rechtsunsicherheit sorgenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte neu verhandelt. Die Arbeitgeber haben in den Verhandlungen zuletzt mehr Urlaubstage, einen höheren Gesellenlohn, Mehrarbeitszuschläge, die für alle Beschäftigten gelten, sowie einen eigenen Zuschlag für die Industriereinigung angeboten. Die IG BAU hat dieses Angebot zum Nachteil der Beschäftigten rundum abgelehnt. Insofern trägt die IG BAU die Verantwortung dafür, dass es in der Branche bei Neueinstellungen nun vertragliche Regelungen gibt, die von Betrieb zu Betrieb variieren. Betriebe, die nach der Kündigung des Rahmentarifvertrages die Freiräume nutzen, nun an den „Pranger“ zu stellen, zeigt ein völlig verschobenes Rechtsbewusstsein: Im Mittelalter wurden Menschen an den Pranger gestellt, die gegen das Gesetz verstoßen hatten. Nach Wegfall des Rahmentarifvertrags in Neuverträge Arbeitsbedingungen aufzunehmen, die sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben halten, kann daher keine Rechtfertigung für die Gewerkschaft sein, diese Betriebe „an den Pranger“ zu stellen.
Wir fordern die Gewerkschaft auf, schnellstmöglich und konstruktiv an den Verhandlungstisch zurückzukehren und ihre Kräfte nicht in haltlose Pauschalvorwürfe zu stecken, sondern konstruktiv an einem neuen Rahmentarifvertrag mitzuwirken.“

Stellungnahme
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